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Anisha via WhatsApp Tobi via WhatsAppStand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Dienstleistungen von:
Langnau Training
Betreiber: Tobias Wüthrich, Einzelunternehmen
Alleestrasse 32
CH-3550 Langnau im Emmental
Schweiz
E-Mail:
hallo@langnau-training.ch
Die AGB gelten insbesondere für Functional Training, Kampfsport bzw. MMA Light, Yoga, Online-Yoga, Schnupper- und Probetrainings, Einzeleintritte, Mehrfachkarten, Abonnemente, Workshops, Veranstaltungen und weitere von Langnau Training angebotene Leistungen.
Für einzelne Angebote können ergänzende oder abweichende Bedingungen gelten. Solche Bedingungen werden beim jeweiligen Angebot ausgewiesen und gehen diesen AGB für das betreffende Angebot vor.
Diese AGB gelten sowohl für kostenpflichtige als auch für kostenlose oder vergünstigte Angebote.
Die AGB werden der teilnehmenden beziehungsweise buchenden Person vor Vertragsabschluss oder, bei kostenlosen Angeboten, vor der ersten Teilnahme zugänglich gemacht.
Mit Abschluss der Buchung, Anmeldung oder ausdrücklichen Bestätigung erklärt die betreffende Person, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Auch für kostenlose Schnupper- und Probetrainings müssen die AGB vor der Teilnahme akzeptiert werden.
Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung einer gesetzlichen Vertretung erforderlich.
Buchungen und Vertragsabschlüsse können insbesondere über SportsNow, über die Website, schriftlich oder direkt mit Langnau Training erfolgen.
Eine kostenpflichtige Buchung ist grundsätzlich verbindlich.
Soweit Langnau Training nicht ausdrücklich ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht einräumt oder zwingendes Recht etwas anderes vorsieht, besteht nach Vertragsabschluss kein freiwilliges Widerrufs- oder Rücktrittsrecht.
Die Teilnahme an einzelnen Lektionen kann eine vorgängige Reservation voraussetzen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Angebot.
Ein Abonnement 1× pro Woche berechtigt grundsätzlich zur Teilnahme an einer regulären Lektion pro Woche innerhalb des dafür vorgesehenen Angebots.
Beim Abonnement 1× pro Woche für Functional Training und Kampfsport gelten die beiden direkt aufeinanderfolgenden Kampfsportlektionen am Donnerstag oder die beiden direkt aufeinanderfolgenden Functional-Training-Lektionen am Sonntag zusammen als eine wöchentliche Teilnahme, wenn beide am selben Tag besucht werden. Die zweite Kampfsportlektion am Donnerstag ist Jugendlichen und Erwachsenen vorbehalten.
Wer beide Lektionen besucht, bucht die erste Lektion über SportsNow und informiert die Trainingsleitung über die Teilnahme an der zweiten. Diese wird durch die Trainingsleitung manuell erfasst. Die geltenden Kapazitätsbeschränkungen bleiben bestehen.
Diese Ausnahme gilt ausschliesslich für die genannten Doppelstunden. Yoga und Functional Training am Montag benötigen jeweils eine gültige Teilnahmeberechtigung und eine separate Buchung.
Nicht genutzte wöchentliche Teilnahmen können nicht angesammelt, auf spätere Wochen übertragen oder nachgeholt werden.
Ein als Unlimited bezeichnetes Abonnement enthält keine vertragliche Begrenzung der Anzahl besuchbarer regulärer Lektionen innerhalb des gebuchten Angebots.
„Unlimited“ bedeutet jedoch nicht, dass ein Platz in jeder gewünschten Lektion garantiert wird. Die Teilnahme richtet sich nach dem jeweils angebotenen Stundenplan, vorhandenen Kapazitäten und den geltenden Reservationsregeln.
Workshops, Spezialveranstaltungen, Personal Trainings, externe Veranstaltungen oder ausdrücklich separat bezeichnete Angebote sind nur dann in einem Abonnement enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.
Es gelten die beim Vertragsabschluss beziehungsweise bei der jeweiligen Vertragsverlängerung bekannt gegebenen Preise.
Abonnemente werden grundsätzlich im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode bezahlt.
Die monatliche Zahlungsweise verändert eine vereinbarte Mindestvertragsdauer nicht.
Die Nichtbenutzung eines Angebots, das Nichterscheinen zum Training oder eine persönliche Abwesenheit entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Eine ausbleibende oder unterbrochene Zahlung gilt nicht als Kündigung.
Bei Zahlungsverzug kann Langnau Training das Reservations- und Teilnahmerecht bis zur vollständigen Bezahlung vorübergehend sperren. Die vertragliche Zahlungspflicht besteht während dieser Zeit weiter.
Bereits bezahlte Beiträge werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, soweit diese AGB oder zwingendes Recht nichts anderes vorsehen.
Rabatte, Gutscheine, Jugendpreise, Promotionspreise und andere Vergünstigungen gelten ausschliesslich unter den jeweils bekannt gegebenen Bedingungen und für die angegebene Dauer.
Ein Anspruch auf Weiterführung eines Rabatts oder Aktionspreises nach dessen Ablauf besteht nicht.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind verschiedene Rabatte und Aktionen nicht miteinander kumulierbar.
Langnau Training ist berechtigt, Preise und Tarifmodelle für zukünftige Vertragsperioden anzupassen.
Bereits bezahlte Leistungen und bereits laufende Abrechnungsperioden werden durch eine nachträgliche Preiserhöhung nicht verändert.
Während einer noch laufenden Mindestvertragsdauer wird der vereinbarte Abonnementspreis grundsätzlich nicht erhöht.
Preisänderungen können auch für bestehende Kundinnen und Kunden gelten, jedoch frühestens nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer und ab einer folgenden Verlängerungs- beziehungsweise Abrechnungsperiode.
Betroffene Kundinnen und Kunden werden über eine Preiserhöhung mindestens 30 Tage vor deren erstmaliger Anwendung informiert.
Bei einer Preiserhöhung kann das betroffene Abonnement bis spätestens sieben Tage vor Beginn der ersten Abrechnungsperiode zum neuen Preis auf diesen Zeitpunkt gekündigt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird das Abonnement ab der angekündigten Verlängerungsperiode zum neuen Preis weitergeführt.
Sofern beim jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestlaufzeit eines Abonnements drei Monate.
Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch jeweils um einen weiteren Monat.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Abonnement mit einer Frist von sieben Tagen vor dem nächsten Verlängerungsdatum gekündigt werden.
Massgebend ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei Langnau Training beziehungsweise über das dafür vorgesehene Verwaltungssystem.
Eine verspätete Kündigung wird auf das nächstmögliche Kündigungsdatum wirksam.
Bereits begonnene oder bezahlte Abrechnungsperioden werden bei einer ordentlichen Kündigung nicht anteilsmässig zurückerstattet.
Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar.
Die Übertragung eines Abonnements oder einzelner nicht genutzter Trainingsmöglichkeiten auf eine andere Person ist ausgeschlossen.
Ein Abonnement stellt während seiner Gültigkeitsdauer die vertraglich vereinbarte Nutzungsmöglichkeit zur Verfügung.
Die tatsächliche Nutzung liegt in der Verantwortung der teilnehmenden Person.
Nicht oder nur teilweise genutzte Leistungen berechtigen insbesondere nicht zu:
Dies gilt insbesondere bei Ferien, beruflicher oder schulischer Abwesenheit, Zeitmangel, fehlender Motivation oder anderen persönlichen Gründen.
Bei einer zusammenhängenden Abwesenheit von mindestens 30 Tagen aufgrund von Ferien, Krankheit, Verletzung oder einem vergleichbaren wichtigen persönlichen Grund kann ein Abonnement auf Antrag pausiert werden.
Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Abwesenheit einzureichen.
Bei unvorhersehbarer Krankheit oder Verletzung ist der Antrag so bald wie zumutbar einzureichen.
Langnau Training kann bei Krankheit, Verletzung oder anderen begründeten Fällen einen geeigneten Nachweis verlangen.
Eine Pause wird erst mit Bestätigung durch Langnau Training wirksam.
Die Vertragsdauer beziehungsweise der nächste Verlängerungstermin verschiebt sich um die bestätigte Pausendauer.
Eine Pause führt nicht zu einer Auszahlung bereits bezahlter Beiträge.
Rückwirkende Pausen sind grundsätzlich ausgeschlossen, ausser eine vorgängige Mitteilung war aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht zumutbar.
Mehrfachkarten, insbesondere 10er-Karten, sind persönlich und nicht übertragbar.
10er-Karten werden regulär für Functional Training und Yoga angeboten und gelten jeweils nur für den beim Kauf bezeichneten Trainingsbereich. Eine Nutzung der 10er-Karte für Functional Training im Bereich Kampfsport ist nur nach vorheriger Zustimmung des Trainers möglich. Für Kampfsport werden regulär keine 10er-Karten angeboten.
Die jeweilige Gültigkeitsdauer ist beim Kauf angegeben. Sofern beim Angebot nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Gültigkeitsdauer einer 10er-Karte sechs Monate.
Nicht verwendete Eintritte verfallen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer.
Nicht verwendete Eintritte werden nicht:
Bei einer von Langnau Training vollständig abgesagten Lektion wird ein dafür belasteter Eintritt nicht abgezogen beziehungsweise wieder gutgeschrieben.
Ein Einzeleintritt gilt für die jeweils gebuchte beziehungsweise vereinbarte Lektion.
Kann die teilnehmende Person aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen und erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung nach den geltenden Stornierungsbedingungen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.
Wird eine einzeln bezahlte Lektion von Langnau Training vollständig abgesagt, wird der bezahlte Betrag nach Wahl der Kundin oder des Kunden gutgeschrieben, auf eine andere geeignete Lektion übertragen oder zurückerstattet.
Die Reservation von Trainings erfolgt grundsätzlich über SportsNow oder ein anderes von Langnau Training bezeichnetes Buchungssystem.
Die Anzahl der verfügbaren Plätze kann je nach Training, Trainingsart, Raum, Trainingsort und organisatorischen Gegebenheiten beschränkt werden.
Ein Abonnement, eine Mehrfachkarte oder eine andere Teilnahmeberechtigung garantiert keinen Platz in einer bestimmten Lektion, zu einer bestimmten Uhrzeit oder bei einer bestimmten Trainingsleitung.
Die Teilnahme setzt bei reservationspflichtigen Angeboten einen verfügbaren Platz und eine bestätigte Reservation voraus.
Ist eine Lektion ausgebucht, besteht kein Anspruch auf:
Falls das gebuchte Gesamtangebot aufgrund dauerhaft unzureichender Kapazitäten über einen längeren Zeitraum nicht mehr in angemessenem Umfang genutzt werden kann, bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche vorbehalten.
Soweit beim jeweiligen Angebot oder im Buchungssystem nichts anderes angegeben ist, gelten grundsätzlich folgende Fristen:
Anmeldung: bis 5 Minuten vor Trainingsbeginn, sofern ein Platz verfügbar ist.
Kostenlose Abmeldung: bis spätestens 2 Stunden vor Trainingsbeginn.
Bei verspäteter Abmeldung oder Nichterscheinen gilt die Lektion grundsätzlich als bezogen.
Bei einer Mehrfachkarte kann der entsprechende Eintritt abgezogen werden.
Bei einem Abonnement besteht bei verspäteter Abmeldung oder Nichterscheinen kein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift, Ersatztraining oder Übertragung der nicht genutzten Teilnahme.
Bei wiederholten Reservationen ohne Teilnahme kann Langnau Training das Reservationsrecht vorübergehend einschränken.
Langnau Training ist berechtigt, den Stundenplan und die organisatorische Durchführung des Trainingsbetriebs den betrieblichen Gegebenheiten anzupassen.
Insbesondere können:
Angekündigte Feiertags-, Ferien- oder Sonderbetriebszeiten sind Bestandteil des Trainingsbetriebs und führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung oder Rückerstattung eines Abonnements.
Übliche organisatorische Anpassungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisreduktion oder ausserordentliche Kündigung, sofern das gebuchte Gesamtangebot weiterhin in angemessen vergleichbarer Form zur Verfügung steht.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Lektion von einer bestimmten Trainerin oder einem bestimmten Trainer durchgeführt wird.
Langnau Training kann Trainingsleitungen vorübergehend oder dauerhaft ersetzen.
Dies gilt insbesondere auch für externe, selbstständige oder online unterrichtende Trainerinnen und Trainer.
Das Ausscheiden oder die Verhinderung einer bestimmten Trainingsperson begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisreduktion, Verlängerung oder ausserordentliche Kündigung, sofern das gebuchte Angebot insgesamt weiterhin in angemessen vergleichbarer Form angeboten wird.
Langnau Training kann für einzelne Trainings eine Mindest- und Maximalteilnehmerzahl festlegen.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die betreffende Lektion abgesagt werden.
Bei einem laufenden Abonnement begründet die Absage einzelner Lektionen keinen Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung, Gutschrift oder Verlängerung.
Bei Mehrfachkarten wird eine vollständig abgesagte Lektion nicht belastet beziehungsweise wieder gutgeschrieben.
Für separat bezahlte Einzeleintritte gilt Ziffer 12.
Einzelne oder vorübergehende Trainingsausfälle können insbesondere aufgrund folgender Umstände entstehen:
Bei einzelnen oder vorübergehenden Trainingsausfällen besteht bei laufenden Abonnementen grundsätzlich kein Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung, Gutschrift oder Verlängerung.
Langnau Training kann freiwillig Ersatztermine, alternative Trainingsmöglichkeiten, Verlängerungen oder andere Kulanzlösungen anbieten. Daraus entsteht kein Anspruch auf entsprechende Leistungen in zukünftigen Fällen.
Bei einer wesentlichen und länger dauernden Einschränkung des gebuchten Gesamtangebots bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche vorbehalten.
Online-Trainings können insbesondere über Zoom oder vergleichbare Dienste durchgeführt werden.
Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, über:
zu verfügen.
Kann eine teilnehmende Person aufgrund eigener technischer Probleme, einer ungenügenden Internetverbindung, nicht funktionierender Hard- oder Software oder vergleichbarer Umstände nicht oder nur teilweise teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Verlängerung, Gutschrift oder Ersatztraining.
Dasselbe gilt bei vorübergehenden technischen Störungen von Drittanbietern wie Zoom, SportsNow, Internet-, Hosting- oder Telekommunikationsanbietern, soweit diese ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Langnau Training liegen.
Bei einzelnen technischen Störungen auf Seiten von Langnau Training besteht bei laufenden Abonnementen grundsätzlich ebenfalls kein Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung oder Verlängerung.
Kann eine Lektion vollständig nicht durchgeführt werden, wird bei einer Mehrfachkarte kein Eintritt belastet beziehungsweise dieser wieder gutgeschrieben.
Für einen separat bezahlten Einzeleintritt gilt Ziffer 12.
Bei wesentlichen oder länger dauernden technischen Einschränkungen bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche vorbehalten.
Persönliche Zugangsdaten, Buchungszugänge und Links zu Online-Trainings dürfen nicht an unberechtigte Drittpersonen weitergegeben werden.
Online-Trainings dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Langnau Training und der betroffenen Personen weder aufgezeichnet noch fotografiert, gefilmt oder anderweitig gespeichert werden.
Insbesondere Bildschirmaufzeichnungen, Tonaufnahmen und die Weitergabe von Trainingsaufzeichnungen oder Zugangsdaten an Drittpersonen sind ohne entsprechende Zustimmung nicht gestattet.
Trainingsunterlagen und eigene Inhalte von Langnau Training dürfen ohne Zustimmung nicht kommerziell vervielfältigt oder verbreitet werden.
Sportliche Aktivitäten sind mit körperlichen Belastungen und gewissen Verletzungsrisiken verbunden.
Die teilnehmende Person ist dafür verantwortlich, ihre gesundheitliche und körperliche Eignung für das jeweilige Training einzuschätzen.
Vor der ersten Teilnahme, auch an einem Schnupper- oder Probetraining, füllen Teilnehmende einen Gesundheitsfragebogen aus und unterzeichnen ihn. Bei Minderjährigen unterzeichnet die gesetzliche Vertretung. Langnau Training prüft die Angaben vor dem ersten Training und berücksichtigt sie bei der Wahl und Anpassung der Trainingsbelastung.
Wird das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens abgelehnt, ist vor der Teilnahme mindestens eine separate Erklärung zu Eigenverantwortung und Haftung oder eine entsprechende Fassung dieser AGB zu unterzeichnen. Langnau Training kann die Teilnahme ablehnen, wenn eine sichere Durchführung ohne ausreichende Angaben nicht möglich erscheint.
Änderungen des Gesundheitszustands, die für eine sichere Teilnahme relevant sind, sind der Trainingsleitung vor dem nächsten Training mitzuteilen.
Bestehen insbesondere:
ist die Trainingsleitung vor dem Training darüber zu informieren.
Bei Unsicherheiten ist vor der Teilnahme medizinischer Rat einzuholen.
Trainingshinweise und Übungsempfehlungen von Langnau Training ersetzen keine medizinische Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.
Anweisungen der Trainingsleitung zu Sicherheit, Technik, Intensität und Verhalten sind einzuhalten.
Die Trainingsleitung kann Übungen anpassen, einzelne Übungen untersagen oder die Teilnahme an einer Lektion aus Sicherheitsgründen einschränken oder verweigern.
Personen mit ansteckenden Erkrankungen oder einem gesundheitlichen Zustand, durch den andere Teilnehmende gefährdet werden können, dürfen nicht am Training teilnehmen.
Je nach Angebot können kostenlose, vergünstigte oder kostenpflichtige Schnupper- beziehungsweise Probetrainings angeboten werden.
Ein Anspruch auf ein kostenloses Schnuppertraining besteht nur, wenn dies beim betreffenden Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
Für Schnupper- und Probetrainings gelten dieselben grundlegenden Sicherheits-, Gesundheits-, Verhaltens- und Haftungsbestimmungen wie für reguläre Teilnehmende.
Die AGB sind deshalb auch vor einem kostenlosen Schnuppertraining zu akzeptieren.
Für die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren ist die Zustimmung einer gesetzlichen Vertretung erforderlich.
Dies gilt insbesondere auch für Schnuppertrainings, kostenpflichtige Angebote, Abonnemente und Mehrfachkarten.
Die gesetzliche Vertretung ist dafür verantwortlich, Langnau Training über bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder andere für eine sichere Teilnahme relevante Besonderheiten zu informieren.
Kinder und Jugendliche müssen ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend in der Lage sein, am betreffenden Training teilzunehmen und den Anweisungen der Trainingsleitung Folge zu leisten.
Langnau Training kann die Teilnahme an einzelnen Übungen oder Lektionen einschränken oder verweigern, wenn eine sichere Teilnahme nicht gewährleistet erscheint.
Langnau Training bietet im Rahmen des Trainings keine allgemeine Kinderbetreuung an.
Die trainingsbezogene Aufsicht beginnt grundsätzlich mit dem offiziellen Trainingsbeginn und endet mit dem offiziellen Trainingsende, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Verantwortung für den Hin- und Rückweg sowie eine gegebenenfalls notwendige rechtzeitige Abholung liegt bei der gesetzlichen Vertretung.
Bei einem medizinischen Notfall darf Langnau Training die notwendigen Rettungs-, Notfall- oder medizinischen Dienste verständigen.
Eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung ist Sache der teilnehmenden Person.
Eine gegebenenfalls erforderliche Privathaftpflichtversicherung liegt ebenfalls in der Verantwortung der teilnehmenden Person.
Bei Minderjährigen liegt diese Verantwortung bei der gesetzlichen Vertretung.
Teilnehmende haben sich gegenüber anderen Teilnehmenden, Trainingsleitungen und Drittpersonen respektvoll zu verhalten.
Sicherheitsanweisungen und organisatorische Vorgaben sind einzuhalten.
Insbesondere können folgende Verhaltensweisen zum Ausschluss aus einer Lektion führen:
Langnau Training kann Personen bei Gefährdung der eigenen oder fremden Sicherheit unmittelbar vom Training ausschliessen.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann Langnau Training das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund beenden.
Wird das Vertragsverhältnis aufgrund eines von der betreffenden Person zu verantwortenden schwerwiegenden Verstosses beendet, besteht für die bereits begonnene Abrechnungsperiode grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bereits vorausbezahlte zukünftige Vertragsperioden werden unter Vorbehalt berechtigter Gegenforderungen zurückerstattet.
Langnau Training verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und verantwortungsvollen Durchführung seiner Angebote.
Die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten ist naturgemäss mit gewissen Verletzungs- und Gesundheitsrisiken verbunden.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Langnau Training nicht für Schäden, die auf typische Sportrisiken zurückzuführen sind und nicht durch eine Pflichtverletzung von Langnau Training verursacht wurden.
Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund von:
Die Haftung von Langnau Training wird nur soweit ausgeschlossen oder beschränkt, wie dies gesetzlich zulässig ist.
Insbesondere bleibt die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unberührt.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
Für persönliche Gegenstände wie Kleidung, Mobiltelefone, Schmuck, Geld, Taschen oder andere Wertgegenstände übernimmt Langnau Training soweit gesetzlich zulässig keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl.
Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Gegenstände angemessen zu sichern.
Trainingsmaterial, Räume, Einrichtungen und Gegenstände Dritter sind sorgfältig zu behandeln.
Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Die Teilnahme an einem Training stellt keine automatische Zustimmung zur Veröffentlichung von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen dar.
Für Aufnahmen, die für die Website, Social Media, Werbung oder andere öffentliche Kommunikationszwecke verwendet werden sollen, wird soweit erforderlich eine separate Einwilligung eingeholt.
Bei Minderjährigen wird die erforderliche Einwilligung durch die gesetzliche Vertretung erteilt.
Eine erteilte Einwilligung kann im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für zukünftige Verwendungen widerrufen werden.
Online-Trainings werden nicht ohne vorgängige Information und eine gegebenenfalls notwendige Zustimmung aufgezeichnet.
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Langnau Training.
Die Datenschutzerklärung ist unter
langnau-training.ch/datenschutz/
abrufbar.
Bei der Nutzung externer Dienste wie SportsNow, Zoom, WhatsApp oder anderer Plattformen können zusätzlich die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter gelten.
Langnau Training kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit ändern.
Für bereits laufende Vertragsverhältnisse werden rein organisatorische, rechtlich notwendige oder für die Kundschaft ausschliesslich vorteilhafte Änderungen mit entsprechender Mitteilung wirksam.
Wesentliche Änderungen, welche bestehende Kundinnen und Kunden nachteilig betreffen, werden mindestens 30 Tage vor ihrem vorgesehenen Inkrafttreten mitgeteilt.
Solche nachteiligen Änderungen gelten grundsätzlich frühestens ab einer folgenden Vertragsverlängerungsperiode und nicht rückwirkend für bereits bezahlte Vertragsperioden.
Ist eine Änderung wesentlich nachteilig, kann die betroffene Kundin beziehungsweise der betroffene Kunde das Abonnement bis spätestens sieben Tage vor Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt kündigen.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung und wird das Vertragsverhältnis anschliessend verlängert, gelten ab der neuen Verlängerungsperiode die geänderten AGB.
Kundinnen und Kunden sind dafür verantwortlich, die bei SportsNow beziehungsweise Langnau Training hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten.
Vertragsbezogene Informationen, insbesondere Mitteilungen über Preis- oder AGB-Änderungen, können an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder über das verwendete Buchungs- beziehungsweise Verwaltungssystem übermittelt werden.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Für den betroffenen Sachverhalt gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Auf Vertragsverhältnisse mit Langnau Training ist Schweizer Recht anwendbar.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt Langnau im Emmental als Gerichtsstand.
Stand: September 2026